Probefahrt mit Vorführwagen

In einer diskussionswürdigen Entscheidung vermeint der OGH, dass der Fahrzeughändler, der das Vorführfahrzeug nicht kaskoversichert und den Kaufinteressenten darauf nicht aufmerksam macht, schlüssig auf Schadenersatz bei leicht fahrlässiger Beschädigung während der Probefahrt verzichtet (1 Ob 35/03h).

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