Sicherheitsfragen bei Fernreisen:

Reiseveranstalter versuchen, in ihren Geschäftsbedingungen die Unsicherheiten auszuschalten, die sich durch politische oder sicherheitstechnische Risken in fernen Ländern ergeben. Eine neue Entscheidung des OGH (ZVR 2003/19) stellt einen weiteren Schritt in die Richtung dar, dass bei berechtigten Sicherheitsproblemen (etwa zu erwartende Terroranschläge) die Geschäftsgrundlage des Reisevertrages wegfällt, also auch gegen anders lautende Geschäftsbedingungen ein Rücktritt berechtigt ist.

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